Ausschabung der Gebärmutter

Einleitung

Bei der Gebärmutterausschabung, auch als Fraktionierte Abrasio oder Kürettage bezeichnet, handelt es sich um eine kleine gynäkologische Operation, die häufig ambulant durchgeführt werden kann.

Indikationen für eine Gebärmutterausschabung sind zum Beispiel unregelmäßige und sehr starke Regelblutungen, plötzlich auftretende Blutungen nach den Wechseljahren, Auffälligkeiten im transvaginalen Ultraschall, im Rahmen der Vorsorgeuntersuchungen oder nach einer Fehlgeburt.

Der Eingriff kann in örtlicher Betäubung durchgeführt werden, wird aber eher standardmäßig in Vollnarkose durchgeführt und dauert meist nicht länger als zehn bis fünfzehn Minuten.

Bei der Gebärmutterausschabung wird mit Hilfe eines scharfen Löffels (Kürette) Gebärmutterschleimhaut aus dem Gebärmutterhals und dem Gebärmutterkörper abgetragen und im Folgenden feingeweblich im Labor auf krankhafte Veränderungen untersucht.

Die Gebärmutterausschabung dient somit sowohl der Diagnostik als auch der Therapie. So kann Gewebe zur histologischen Untersuchung gewonnen werden und gleichzeitig können krankhafte Veränderungen, wie zum Beispiel Polypen, entfernt werden.

Indikationen für eine Gebärmutterausschabung

Gründe, warum eine Gebärmutterausschabung durchgeführt werden sollte, sind zum Beispiel eine Fehlgeburt, wenn die Frucht nicht selbstständig abgeht und weiterhin in der Gebärmutter verbleibt, oder auch nach der Geburt eines Kindes, falls noch Reste der Plazenta in der Gebärmutterhöhle verblieben sind.

Wird die Plazenta nicht vollständig entfernt, kann es zu lang anhaltenden, sehr starken Blutungen kommen, die nicht von allein sistieren und lebensbedrohlich sein können.

Eine weitere Indikation für eine Gebärmutterausschabung sind starke, unregelmäßige Blutungen in der Prämenopause, die sich nicht hormonell behandeln lassen.

Vor allem ist der Eingriff aber bei plötzlich auftretenden Blutungen nach den Wechseljahren oder auffälligen Gebärmutterschleimhautveränderungen indiziert, die im Rahmen von Ultraschallkontrollen bei der Vorsorge auffallen können.

Hierbei nimmt die Gebärmutterausschabung eine wichtige Rolle ein, da krankhafte Veränderungen schnell entfernt werden und gleichzeitig Gewebe gewonnen wird, das einer histologischen Untersuchung im Labor dient und somit bösartige oder gutartige Veränderungen sicher festgestellt werden können.

Ablauf des Eingriffes

Die Gebärmutterausschabung erfolgt meistens ambulant und in Vollnarkose, oft wird dies in Form einer Kurznarkose mit Propofol durchgeführt. Sollte die Patientin jedoch andere Begleiterkrankungen haben, die für ein erhöhtes Risiko während und nach der Operation sprechen, wird ein stationärer Aufenthalt für eine Nacht zur Kontrolle empfohlen. Auf Wunsch der Patientin kann der Eingriff auch in örtlicher Betäubung erfolgen, jedoch wird eher eine Vollnarkose aufgrund der schmerzhaften Erweiterung des Muttermunds empfohlen.

Nach der Narkose wird die Patientin wie auf einem gynäkologischen Stuhl gelagert und noch einmal vom Operateur vaginal untersucht. Anschließend werden die Spekula (ein gynäkologisches Instrument mit zwei Blättern, um die Scheide zu entfalten) in die Scheide eingeführt und dann unter Sicht die Portio (Übergang des Gebärmutterhalses in die Scheide) angehakt und der Gebärmutterhalskanal ausgeschabt.

Danach wird der innere Muttermund mit Hilfe von Hegarstiften (kleine Metallstifte verschiedener Größen) auf die gewünschte Weite dilatiert und eine Kürette (ein Löffel mit scharfen Rändern) eingeführt und die Gebärmutterhöhle ausgeschabt.

Da das Gewebe in zwei Fraktionen abgetragen und getrennt von einander histologisch untersucht wird, spricht man auch von einer fraktionierten Abrasio.
Dies hat den Vorteil, dass bei der feingeweblichen Untersuchung dann besser unterschieden werden kann, von welchem Teil der Gebärmutter die Erkrankung ausgeht, ob vom Gebärmutterhals oder vom Gebärmutterkörper. Dies ist vor allem für die weitere Therapie von Bedeutung.

Die Gebärmutterausschabung, vor allem bei Verdacht auf einen Polypen oder ein bösartiges Geschwulst, kann auch unter vorheriger Sicht, Hysteroskopie genannt, erfolgen.
Hierfür wird eine kleine Kamera in die Gebärmutterhöhle eingeführt, um die krankhaften Veränderungen darzustellen.

Der Operateur kann dann unter Sicht das krankhafte Gewebe entfernen und dann mit dem Hysteroskop sicherstellen, dass alles entfernt wurde. Der Eingriff dauert etwa zehn Minuten.
Meistens wird vor dem Eingriff die Blase mit einem Blasenkatheter entleert.

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Was muss man nach dem Eingriff beachten?

Wenn die Gebärmutterausschabung ambulant erfolgt ist, bleibt die Patientin zur Überwachung meist für ein paar Stunden nach dem Eingriff auf Station. Sollte sie sich wohlfühlen und sollten keine Komplikationen eingetreten sein, kann sie noch am selben Tag nach Hause entlassen werden.

Wichtig ist zu beachten, dass man nach einer Narkose nicht selbst Auto fahren darf.

Nach der Ausschabung ist es wie nach jeder Operation wichtig, sich vorerst einige Tage lang zu schonen. Auf Sport sollte in den nächsten ein bis zwei Wochen verzichtet werden.

Außerdem sollte man auch auf Warnsymptome wie Fieber, starke Schmerzen, starke Blutungen oder eitriger Ausfluss achten.
Sollten diese Anzeichen auftreten, sollten sie schnellstens einen Frauenarzt aufzusuchen.

Normal ist eine leichte Blutung, die bis zu mehrere Tage anhalten kann, sowie eine Verzögerung der nächsten Menstruation.

Durch die Abtragung der Gebärmutterschleimhaut kann es bis zu acht Wochen dauern, bis sich die Schleimhaut wieder von neuem vollständig aufgebaut hat und die Wundheilung abgeschlossen ist. Daher sollte dies kein Grund zur Verunsicherung sein.

Komplikationen

Mögliche Komplikationen sind wie bei jedem operativen Eingriff Blutverluste, bis hin zur notwendigen Übertragung von Fremdblut, mit dem einhergehenden Risiko für Unverträglichkeitsreaktionen und die Übertragung von HIV und Hepatitis.

Weiterhin können Infektionen, Wundheilungsstörungen, allergische Reaktionen (mit Hautausschlag, Jucken, Schwindel, Erbrechen, Schwellungen...) sowie Verletzungen und Durchstoßungen (Perforation) von benachbarten Strukturen und Organen entstehen.

Hierbei ist vor allem die Verletzung der Gebärmutterwand und der Eileiter zu erwähnen, wonach es unter anderem zu Verwachsungen und Verklebungen der Strukturen kommen kann, die zu Veränderungen der Menstruation, sowie zu Unfruchtbarkeit und Empfängnisschwierigkeiten führen können.

Auch die Verletzung von Darm und Harnblase ist möglich, was zu Problemen beim Wasserlassen oder Stuhlgang führen kann, was jedoch sehr selten ist.

Eine weitere zu betonende Komplikation vor allem bei jungen Frauen ist die Verletzung des Muttermundes.
Dadurch kann es zu einer Muttermundsschwäche kommen, was bei nachfolgenden Geburten das Risiko für Früh- und Fehlgeburten birgt.

Um dem entgegen zu wirken ist es wichtig, dass bei allen Frauen mit Kinderwunsch der Muttermund vorher medikamentös aufgeweicht wird, um Verletzungen zu verhindern.

Nach der Gebärmutterausschabung kann es auch zu einer leichten Blutung kommen, die einige Stunden bis Tage anhält, aber vollkommen normal ist und kein Grund zur Sorge sein sollte.

Falls Fieber, starke anhaltende Schmerzen oder starke Blutungen auftreten, sollte unbedingt ein Facharzt aufgesucht werden!

Schwangerschaft und Schwangerschaftsabbruch

Während der Schwangerschaft ist eine Gebärmutterausschabung nur im Rahmen von Fehlgeburten indiziert.

Zumeist wird vorerst ein spontaner Abgang der Frucht abgewartet und medikamentös, mit Muttermund-wirksamen Substanzen (zum Beispiel Prostaglandinen) unterstützt.

Sollte kein spontaner Fruchtabgang (Abort) erfolgen, wird eine Gebärmutterausschabung durchgeführt.
Wichtig ist, dass der Muttermund weich ist, was zum Beispiel über die Gabe von Prostaglandinen (körperähnliche Wirkstoffe, die den Muttermund weich machen und Wehen fördern) erreicht werden kann.

Danach wird unter Vollnarkose der Muttermund erweitert und der Embryo mit Hilfe eines scharfen Löffels (Kürette) ausgeschabt.

Der Eingriff dauert etwa eine halbe Stunde und wird ambulant durchgeführt, sodass die Patientin noch am selben Tag nach Hause entlassen werden kann.

Eine weitere Indikation für eine Gebärmutterausschabung ist gegeben, wenn Plazentareste in der Gebärmutterhöhle verbleiben. Sie können zu starken anhaltenden Blutungen führen, die unter Umständen lebensbedrohlich sein können.

Hierfür wird nach der Geburt der Plazenta der Mutterkuchen auf seine Vollständigkeit überprüft. Sollte er aufgerissen und nicht vollständig sein, so wird eine Gebärmutterausschabung unmittelbar nach der Geburt unter Vollnarkose durchgeführt und mit Hilfe der Kürette die Gebärmutterhöhle vollständig ausgeschabt.

Eine Gebärmutterausschabung kann auch im Rahmen einer Abtreibung durchgeführt werden. Ein Schwangerschaftsabbruch ist in Deutschland bis zur 12. Woche zugelassen, wenn sich die Schwangere mindestens drei Tage vorher hat beraten lassen und sich für den Eingriff entscheidet.

Eine Abtreibung nach der 12. Woche ist nur in besonderen Fällen, zum Beispiel nach einer Vergewaltigung möglich, jedoch nur bis zur 22. Woche.

Die gängigste Abtreibungsmethode in Deutschland ist die Absaugmethode, mit ihr werden ca. 80% aller Abtreibungen durchgeführt. Sie wird während der 6.-12. Woche angewandt und wird in Vollnarkose durchgeführt.
Hierbei wird zunächst der Muttermund mit speziellen Stiften (Hegar-Stifte) erweitert und dann ein dünner, flexibler Plastikschlauch in die Gebärmutterhöhle eingeführt.

Durch einen starken Sog wird dann das Ungeborene mitsamt Plazenta herausgesogen und entfernt. Meistens werden anschließend noch einmal mit einer Kürette die zurückgebliebenen Reste ausgeschabt. Eine andere Abtreibungsmethode ist die Kürettage (Ausschabung).

Sie kann während der 7.-12. Woche ambulant durchgeführt werden und erfolgt ebenfalls in Vollnarkose. Auch hier wird vorher der Muttermund mit den Hegar-Stiften dilatiert und anschließend die Instrumente eingeführt, um das Ungeborene aus der Gebärmutterhöhle zu entfernen. Zum Abschluss werden mit einer Kürette die Reste ausgeschabt.

Wechseljahre und Polypen

Vor allem nach den Wechseljahren ist das Risiko für krankhafte Veränderungen an der Gebärmutterschleimhaut und den Geschlechtsorganen erhöht. Daher ist es wichtig, dass Frauen auch nach den Wechseljahren regelmäßig zu Vorsorgeuntersuchungen gehen.

Mittels Ultraschall können hierbei schnell Veränderungen an der Gebärmutter oder an den Eierstöcken entdeckt werden.
Sollte im Ultraschall eine verdickte Gebärmutterschleimhaut auffallen, so sollte diese unbedingt mit Hilfe einer Gebärmutterausschabung weiter untersucht werden.

Die Gebärmutterausschabung bringt den Vorteil mit, dass das krankhafte Gewebe schnell und sicher entfernt und anschließend untersucht werden kann. In den meisten Fällen handelt es sich hierbei um gutartige Geschwülste der Gebärmutterschleimhaut, sogenannte Polypen, die harmlos sind, jedoch auch nach den Wechseljahrenzu unregelmäßigen und starken Blutungen führen können.

Eine Entfernung der Polypen bringt schnell Beschwerdefreiheit. Doch in einigen Fällen kann sich hinter einer verdickten Gebärmutterschleimhaut auch um ein bösartiges Geschwulst handeln, vor allem um Endometriumkarzinome, ein hormonabhängiger Krebs des Gebärmutterkörpers.

Das größte Risiko für Gebärmutterkörperkrebs ist die Einnahme von Hormonersatzpräparaten (vor allem Östrogene, ohne Gestagenschutz). Andere Risikofaktoren sind eine frühe Menarche und eine späte Menopause, wenige oder gar keine Geburten, Brustkrebs in der Vorgeschichte, eine Therapie mit Tamoxifen, sowie Übergewicht, Diabetes mellitus und Bluthochdruck.

Gebärmutterkörperkrebs äußert sich schon früh über plötzlich einsetzende, postmenopausale Blutungen. Auch hier ist die Gebärmutterausschabung indiziert, um das krankhafte Gewebe zu entfernen und näher zu untersuchen und eine entsprechende Therapie einzuleiten. Da diese Form des Krebses jedoch meist sehr früh erkannt wird, kann er gut behandelt werden und hat meist eine gute Prognose.

Lesen Sie mehr zum Thema unter: Gebärmutterkrebs

Myome

Myome sind gutartige, östrogenabhängige Tumoren der Gebärmuttermuskulatur. Sie sind an sich vollkommen harmlos, können aber, je nach ihrer Lage in der Gebärmutter und ihrer Größe, Zyklusstörungen, Menstruationsbeschwerden, Schmerzen und in seltenen Fällen auch Unfruchtbarkeit verursachen.
Der häufigste Grund zur Entfernung von Myomen sind starke, unregelmäßige Zyklusblutungen.
Diagnostiziert werden sie meist mittels Ultraschall.

Therapeutisch können Medikamente eingenommen werden, zum Beispiel gestagenbetonte Antikonzeptiva.
Sollte das nicht ausreichen, können Myome auch operativ entfernt werden. Kleine Myome, die an der Gebärmutterschleimhaut sitzen, können über eine Gebärmutterausschabung entfernt werden.

Eine andere Operationsmöglichkeit ist die laparoskopische Entfernung. Hierbei werden über drei kleine Bauchschnitte Instrumente und eine spezielle Kamera in die Bauchhöhle eingebracht, der Bauch mit Kohlendioxid aufgedehnt und dann unter Sicht die Myome aus der Gebärmutter herausgeschnitten.

Myome haben jedoch eine hohe Rezidivgefahr und können immer wieder an unterschiedlichen Stellen in der Gebärmutter nachwachsen.
Nach der Menopause atrophieren sie jedoch und verursachen keine Beschwerden mehr.

In sehr schwierigen Fällen und bei sehr großen Myomen ist manchmal eine Gebärmutterentfernung indiziert.

Abbildung der Gebärmutter

  1. Gebärmutter -
    Uterus
  2. Gebärmutterkuppe -
    Fundus uteri
  3. Gebärmutterschleimhaut -
    Tunica mucosa
  4. Gebärmutterhöhle -
    Cavitas uteri
  5. Bauchfellüberzug -
    Tunica serosa
  6. Muttermund -
    Ostium uteri
  7. Gebärmutterkörper -
    Corpus uteri
  8. Gebärmutterenge -
    Isthmus uteri
  9. Scheide - Vagina
  10. Gebärmutterhals - Cervix uteri
  11. Eierstock - Ovarium
  12. Eileiter - Tuba uterina

Eine Übersicht aller Abbildungen von Dr-Gumpert finden Sie unter: medizinische Abbildungen

  1. Gebärmutter - Uterus
  2. Gebärmutterkuppe - Fundus uteri
  3. Gebärmutterschleimhaut -
    Tunica mucosa
  4. Gebärmutterhöhle - Cavitas uteri
  5. Bauchfellüberzug - Tunica serosa
  6. Muttermund - Ostium uteri
  7. Gebärmutterkörper - Corpus uteri
  8. Gebärmutterenge - Isthmus uteri
  9. Scheide - Vagina
  10. Schambeinfuge -
    Symphysis pubica
  11. Harnblase - Vesica urinaria
  12. Mastdarm - Rectum

Ist eine Gebärmutterausschabung ambulant möglich?

Die Gebärmutterausschabung ist eine kleine gynäkologische Operation, die meist nur etwa zehn Minuten dauert und entweder in örtlicher Betäubung oder in Vollnarkose durchgeführt wird.

Meistens handelt es sich bei der Gebärmutterausschabung um einen ambulant Eingriff, das heißt, dass die Patientin nach der Operation für einige Stunden zur Überwachung auf Station bleibt, aber meist am selben Tag noch nach Hause gehen kann.

Ob ein Eingriff ambulant durchgeführt werden kann, hängt jedoch vom Alter und den Begleiterkrankungen der Patientin ab.
Liegen schwere Herz-Kreislauf-Erkrankungen vor, ist die Patientin nicht stabil genug für einen ambulanten Eingriff oder vermutet der behandelnde Arzt ein erhöhtes intraoperatives Risiko, empfiehlt sich ein kurzer stationärer Aufenthalt.
Meistens verbleiben die Patienten dann für eine Nacht im Krankenhaus und gehen am nächsten Tag nach Hause. Ein anderer Grund für die stationäre Aufnahme ist auch der ausdrückliche Wunsch der Patientin, wenn sie befürchtet, allein nach der Operation nicht zurecht zu kommen.

Sollten während oder nach der Operation Komplikationen wie starke Nachblutungen auftreten, ist eine stationäre Aufnahme ebenfalls erforderlich. Wichtig ist, zu beachten, dass man nach einer Vollnarkose die nächsten 24 Stunden nicht selbstständig Auto fahren darf und dass man sich nach der Gebärmutterausschabung in den nächsten Tagen körperlich schont, keinen Sport macht und auf Warnsymptome wie Fieber, starke Schmerzen, starke Blutungen oder eitrigen Ausfluss achtet und schnellstmöglichst einen Arzt aufsucht, wenn eines der oben genannten Symptome eintritt.

Lesen Sie mehr zum Thema unter: Nachwirkungen einer Vollnarkose

Weitere Informationen

Eine Übersicht aller Themen aus dem Bereich der Gynäkologie finden Sie unter: Gynäkologie A-Z

Autor: Dr. Nicolas Gumpert Veröffentlicht: 22.07.2016 - Letzte Änderung: 22.10.2021