Reha nach einem Bandscheibenvorfall

Einleitung

Es gibt heutzutage unterschiedliche Möglichkeiten, einen Bandscheibenvorfall (med. auch: Bandscheibenprolaps) zu therapieren. Dabei werden in der Regel nur etwa 10% der Patienten mit diesem Krankheitsbild überhaupt operiert.

Die große Mehrheit wird inzwischen eher konservativ behandelt, was positive Auswirkungen auf die Rückkehr in den Alltag und die Wiedereingliederung in den Beruf hat.

Beides ist in der Regel nach einer konservativen Therapie für die Betroffenen viel früher wieder möglich und die Anzahl der Arbeitsunfähigkeiten und vorzeitigen Berentungen somit deutlich niedriger. Damit dies jedoch funktioniert ist der frühzeitige Beginn mit den geeigneten Rehabilitationsmaßnahmen von entscheidender Bedeutung.

Man unterscheidet bei der Rehabilitation grundsätzlich die konservative Reha von der Anschlussheilbehandlung (AHB) nach einer Bandscheiben- OP.

Dauer der Reha

Die Dauer der Reha unterscheidet sich zum Einen je nach Schwere des Krankheitsbildes, und zum Anderen nach der gewählten Therapieform.
Insgesamt muss nach einem Bandscheibenvorfall mit mindestens drei bis acht Wochen Reha gerechnet werden, um nahezu beschwerdefrei zu sein und den größtmöglichen Bewegungsumfang wieder zurück zu erlangen.

Nicht zuletzt spielen geeignete Rehabilitationsmaßnahmen eine große Rolle für die seelische Gesundheit nach einem Bandscheibenvorfall und der Vermeidung von Schmerzzuständen, die wiederum mit Ängsten oder sogar depressiven Episoden einhergehen können.
Ein typisches Rehabilitationsprogramm nach einem Bandscheibenvorfall enthält dabei zum Einen stabilisierende und muskulaturstärkende Übungen im Rahmen von Physiotherapie, Rückenschule, sowie Entspannungstraining. Zum Anderen aber auch Alltagsschulungen und Maßnahmen zur Wiedereingliederung in die jeweilige berufliche Situation.

Eine konservative Reha ohne vorherige Operation sollte in der Regel nicht mehr als sechs bis acht Wochen dauern. Ziel dabei ist es, durch das Training und die neu erlernten Übungen eine deutliche Besserung bis hin zum vollständigen Ausbleiben der Beschwerden zu erzielen.

Dies kann individuell in der Zeitdauer variieren. Ist jedoch nach acht Wochen immer noch keine merkliche Besserung aufgetreten, sollte der ganze Fall nochmals neu ärztlich beurteilt werden und gegebenenfalls doch operiert werden. Die Chancen dafür, mit der alleinigen konservativen Therapie doch noch den Bandscheibenvorfall erfolgreich behandeln zu können sind nach dieser Zeitspanne meist verschwindend gering.

Im Gegensatz dazu gibt es die Anschlussheilbehandlung (AHB) nach einer Bandscheiben- OP. Diese beginnt meist ein paar Tage direkt im Anschluss an die Operation und die Patienten gehen oft direkt aus dem Krankenhaus weiter in die Reha- Klinik Ihrer Wahl.
Zentrale Inhalte der Anschlussheilbehandlung (AHB) sind zum Einen die Physiotherapie und die Wassergymnastik zur Stärkung der Muskulatur, aber auch psychologische und ernährungsberatende Verfahren im Umgang mit der Krankheitsverarbeitung spielen eine entscheidende Rolle.
Die Dauer einer solchen Anschlussheilbehandlung (AHB) nach einer Bandscheiben- OP beläuft sich meist auf etwa 3 Wochen. Eine Verlängerung dieser Zeitdauer ist möglich, sofern eine ärztliche Indikation dafür vorliegt.

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Welche Sportarten werden in einer Reha angeboten?

Nach einem Bandscheibenvorfall bieten sich in der Reha verschiedene Möglichkeiten an, sich sportlich zu betätigen.

Zu Beginn empfiehlt es sich in den ärztlich geleiteten Reha-Sport-Gruppen mitzumachen. Dort werden in der Gruppe Sportspiele, Gymnastik und Bewegungsübungen gemacht, die helfen die Muskulatur aufzubauen.

Daneben gibt es in der Reha viele Angebote in dem Bereich der Rückenschule. Diese beinhaltet neben Kraft-, Ausdauertraining und Dehnübungen, vor allem Tipps und Anleitungen, wie man sich im Alltag rückenschonend betätigt.

Wenn man darüber hinaus selber aktiv sein will, ist eine der ersten Sportarten mit der man beginnen kann das Schwimmen. Im Wasser ist der Körper leichter und die Wirbelsäule wird nicht so stark belastet. Neben geleiteten Aquagymnastikgruppen ist das einfache Schwimmen sehr gut für den Rücken. Rückenschwimmen ist dabei zu bevorzugen.
Auf Brust- und Delfinschwimmen sollte möglichst verzichtet werden, da hier viel Druck auf die gesamte Wirbelsäule, die Bandscheiben und vor allem die Lendenwirbelsäule ausgeübt wird. In der Aquagymnastik kann der Patient unter erleichterten Bedingungen (wegen des Auftriebes muss nicht das ganze Körpergewicht getragen werden) den Muskelaufbau und Bewegungsabläufe vorantreiben und einüben.

Neben dem Schwimmen werden im Zuge der Reha auch Wandern, Nordic-Walking oder Radfahren empfohlen. Dies muss nicht auf eigene Faust erfolgen. Viele Sport- oder Stadtteilvereine bieten solche Aktivitäten in Gruppen an und richten diese speziell auf Patienten in der Reha aus. Auch Fitnessstudios haben in dem Bereich der Reha eine Vielzahl von Angeboten. Manche sind speziell auf die Reha ausgerichtet und bieten in Zusammenhang mit Therapiezentren eine strukturierte ambulante Reha Behandlung an.

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Antrag stellen - wie kann man eine Reha beantragen?

Grundsätzlich muss für die Bewilligung eines Rehabilitationsprogramms die Reha-Fähigkeit des Patienten bestehen. Dafür muss der Arzt eine individuelle Einschätzung für die Ziele und die Prognose der Reha-Behandlung in Form eines Schreibens im Vorhinein beim Versicherungsträger abgeben.

Man unterscheidet bei der Reha zum Einen das Ziel der Wiederherstellung der Berufsfähigkeit, und zum Anderen das Wiedererlangen von Gesundheit.
Erstes wird durch den Rentenversicherungsträger, Letzteres durch die Krankenversicherung. Handelt es sich um einen Arbeitsunfall, muss sich der Antrag an den Unfallversicherungsträger wenden.

Auch die Form der Rehabilitation muss festgelegt werden, also ein ambulantes oder ein stationäres Reha Programm. Außerdem muss auch der Typ der Rehabilitaionsmaßnahmen beschrieben werden, nämlich ob eher eine medizinische, berufliche oder gar soziale Reha nach dem Bandscheibenvorfall indiziert ist.
Soll eine Anschlussheilbehandlung erfolgen, muss der behandelnde Arzt bereits während des Krankenhausaufenthalts des Patienten einen Antrag stellen. Meist erfolgt dies über die Sozialberatung des Hauses, am besten mit viel Vorlaufszeit.

Wer beantragt die Reha?

Die Reha nach einem Bandscheibenvorfall wird direkt von dem behandelnden Arzt beantragt: 

  • Nach einer Operation ist dafür der versorgende Arzt auf der orthopädischen Station zuständig.
     
  • Findet kein Krankenhausaufenthalt vor der Reha statt (vor allem bei konservativen Behandlungen), kann vom niedergelassenen Orthopäden eine Reha beantragt werden.

Wichtig bei der Beantragung der Reha ist es, den Kostenträger der Therapie zu finden.
Je nachdem, ob die betroffene Person berufstätig ist oder sich bereits in Rente befindet, ist die gesetzliche Krankenversicherung oder die Rentenversicherung für die Kostenübernahme zuständig.
Oftmals schieben sich die Versicherungen die Verantwortung gegenseitig zu, sodass man zunächst mit einer Ablehnung des Reha-Antrags rechnen muss.
Dagegen muss wiederum der versorgende Arzt Widerspruch einlegen.
Nach mehreren Anläufen funktioniert es dann meist mit einer Bewilligung der Reha.

Art der Reha - abhängig von der vorherigen Therapie des Bandscheibenvorfalls!

Die Reha unterscheidet sich meist durch die vorangegangene Behandlungsmethode. Ist ein Bandscheibenvorfall durch eine Operation versorgt worden, erfolgt teilweise eine mindestens dreiwöchige Anschlussheilbehandlung im stationären Rahmen.
Durch eine zu intensive Reha nach einer Operation eines Bandscheibenvorfalls kann es zu einem erneuten Bandscheibenvorfall kommen. Daher werden nach einer OP des Bandscheibenvorfalls immer seltener eine Reha-Maßnahme durchgeführt.
Wurde der Bandscheibenvorfall hingegen konservativ ohne OP behandelt, findet meist eine ambulante, stationäre oder teilstationäre Reha statt. Die Form und Dauer der Rehabilitation richtet sich dann nach Schweregrad des Krankheitsbildes, individuellen Voraussetzungen des Patienten und Ziel der Rehabilitationsmaßnahmen.

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Abbildung eines Bandscheibenvorfalls

Bandscheibenvorfall -
Nucleus-pulposus-Prolaps

A - Bandscheibenvorfall von links
B - Bandscheibenvorfall von oben
C - Gesunde Bandscheibe
a - Hals- und Brustbereich
b - Lendenbereich

  1. Faserring -
    Anulus fibrosus
  2. Gallertkern -
    Nucleus pulposus
    1. + 2. Bandscheibe
    (Zwischenwirbelscheibe) -
    Discus inter vertebralis
  3. Rückenmarknerv -
    Nervus spinalis
  4. Rückenmark -
    Medula spinalis
  5. Wirbelkörper -
    Corpus vertebrae
  6. Dornfortsatz -
    Processus spinosus

Eine Übersicht aller Abbildungen von Dr-Gumpert finden Sie unter: medizinische Abbildungen

Wie unterscheidet sich die Reha nach einer Op von der Reha nach einem konservativ behandelten Bandscheibenvorfall?

Nach einer Operation wegen eines Bandscheibenvorfalls beginnt die Reha zunächst mit leichten Entspannungsübungen.
Zudem muss nach einer Operation Rücksicht auf das operierte Gebiet genommen werden.
Vor allem die Wunde kann zu Beginn der Reha noch Probleme machen und muss zusätzlich zum Rücken behandelt werden.

Dagegen geht man davon aus, dass nach einer Operation keine Einschränkungen mehr durch den Bandscheibenvorfall bestehen:
Daher kann man sich in späteren Phasen der Reha sehr stark auf die Beweglichkeit und Kräftigung fokussieren.
Während bei der konservativen Behandlung auch immer darauf geachtet werden muss, welche Übungen trotz des Bandscheibenvorfalls möglich sind.

Insgesamt sind die Übungen, welche in der Reha nach einer OP und bei einer konservativen Behandlung durchgeführt werden, einander sehr ähnlich.

Reha nach Bandscheibenvorfall - ambulant oder stationär?

Die meisten Reha-Kliniken bieten sowohl für die gewöhnliche konservative Reha als auch für die Anschlussheilbehandlung verschiedene Konzepte in stationärer, teilstationärer sowie ambulanter Form an.

Für eine ambulante Reha begeben sich die Patienten tagsüber in spezielle Rehabilitationszentren, in denen sie ein fest vorgegebenes Rehabilitationsprogramm absolvieren. Während dieser Zeit wohnen sie jedoch zu Hause und müssen deshalb die tägliche Anfahrt in das Rehabilitationszentrum gewährleisten können. Meist geht dieses Behandlungskonzept mit einer Eigenbeteiligung von 10 Euro am Tag einher.

Im Rahmen einer stationären Reha kann ein intensiveres Behandlungsprogramm gewährleistet werden. Dies ist beispielsweise besonders dann wichtig, wenn die berufliche Wiedereingliederung oder die Rückkehr in ein strukturiertes und selbstständiges Alltagsleben im Mittelpunkt stehen. Die Patienten wohnen dann für die Dauer des Rehabilitationsprogramms in einer Reha-Klinik. Auch hier wird meist ein Eigenbeitrag von 10 Euro am Tag berechnet und die maximale Dauer eines solchen Aufenthalts beträgt insgesamt 28 Tage.
Die Anschlussheilbehandlung (AHB) ist dann indiziert, wenn der Bandscheibenvorfall operiert wurde oder bei besonders schwer ausgeprägten Krankheitsbildern. Dafür muss bereits der behandelnde Arzt im Krankenhaus einen Antrag beim jeweiligen Sozialversicherungsträger stellen. Die Anschlussheilbehandlung muss dann spätestens innerhalb von 14 Tagen nach der Entlassung aus dem Krankenhaus begonnen werden. Sie dauert dann insgesamt meist 3 Wochen. Je nach dem welche Versicherung die Anschlussheilbehandlung bezahlt, darf der Patient die Reha-Klinik selbstständig aussuchen. Sind die Kosten in der gewählten Einrichtung höher als die in den Vertragseinrichtungen, muss der Patient die Differenz übernehmen.

Reha mit Kind - was gilt es zu beachten?

Väter und Mütter haben während einer Reha Maßnahme die Möglichkeit ihr Kind mitzunehmen. Dies ist dann möglich, wenn das Elternteil und das Kind beide eine Reha benötigen oder wenn die Trennung von dem Kind während einer Reha nicht zumutbar wäre.

Die Mitnahme des Kindes ist bis zum 12. Lebensjahr möglich. In Ausnahmefällen auch bis zum 14. Lebensjahr. Die Reha mit Kind findet in Rehazentren statt, die speziell darauf ausgerichtet sind die Bedürfnisse von Eltern und Kindern zu befriedigen. Die zeitliche Dauer einer Reha mit Kind ist auf maximal 3 Wochen befristet und kann nur in Ausnahmefällen verlängert werden. Die Zentren für eine Reha mit Kind gehören zu den Müttergenesungswerken und ähnlichen Einrichtungen, die entsprechende Maßnahmen für Väter und Kinder anbieten.

Eltern haben die Möglichkeit bei der Wahl des Ortes des Reha mitzuentscheiden, wenn Vorschläge von der Krankenkasse eingegangen sind. Wichtig zu wissen ist, dass unterschiedliche Vorgaben zum Alter des Kindes bestehen, je nachdem wo die Reha durchgeführt werden soll. Zu beachten ist hier, dass das Kind während dieser Zeit von der Schule freigestellt werden muss. Zusätzlich haben Eltern ein Anrecht auf finanzielle Unterstützung für eine Haushaltshilfe, wenn das Kind nicht mit in der Reha ist. Und für den Zeitraum der Reha haben Eltern ein Recht auf die Weiterzahlung ihres Lohns. Für eine Reha, die Vater und Kind betreffen, gibt es spezialisierte Zentren, die genau auf deren Bedürfnisse und Anforderungen eingestellt sind. Informieren können sich Väter und Mütter beim Müttergenesungswerk, sowie bei Krankenkasse und Rentenversicherung.

Autor: Dr. Nicolas Gumpert Veröffentlicht: 12.02.2016 - Letzte Änderung: 30.03.2024