Zahn abgebrochen - was tun?

Einleitung

Ein abgebrochener Zahn, auch Zahnfraktur genannt, kann in jedem Alter, bei den Milchzähnen wie auch bei bleibenden Zähnen auftreten. Hervorgerufen wird dies, wenn zu starke Kräfte einwirken und der Zahn der Belastung nicht standhalten kann. Beispielsweise das Kauen von hartem Brot oder ein Unfall mit einem Schlag auf das Gesicht können ursächlich sein.
Begünstigt wird das Abbrechen eines Zahnteils auch durch Karies, die den Zahn von innen heraus aushöhlt und instabil macht.
Man unterscheidet die einfache von der komplizierten Zahnfraktur. Bei einer Einfachen Fraktur ist nur der Zahnschmelz betroffen, bei der Komplizierten sind die Zahnhöhle oder die Zahnwurzel mit betroffen.

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Was sollte man tun, wenn der Zahn abgebrochen ist?

Wenn ein Zahn abgebrochen ist, dann ist es zu allererst wichtig die Ruhe zu bewahren und überlegt zu handeln. Man sollte sich sammeln und vorhandene Blutungen mit einem Baumwoll- oder Gazetuch stillen. Papiertaschentücher sind dafür allerdings nicht geeignet, da sie unsteril sind und mit der Wunde verkleben können.
Anschließend sollten alle abgebrochenen Zahnteile aufgesammelt und feucht gelagert werden, damit der Zahn nicht austrocknet. Eine Zahnrettungsbox ist hierfür ideal. Sie enthält ausreichend Nährstoffe, um den Zahn bis zu 48 Stunden am Leben zu erhalten. Es eignen sich aber auch H-Milch, alkoholische Lösung oder sterile Kochsalzlösung aus der Apotheke zur kurzfristigen Lagerung bis zu einer Stunde. Allerdings nur dann, wenn die Box nicht zur Hand ist.
Zahnteile dürfen auf keinen Fall trocken gelagert, gereinigt, desinfiziert oder an der Zahnwurzel angefasst werden! Hierdurch kann die Heilung erschwert oder unmöglich gemacht werden.

Treten Schmerzen auf, können diese kurzzeitig mit einem Schmerzmittel gemildert werden. Das Kühlen der Region ist vor allem bei einem Unfall sinnvoll, da so der Entstehung einer Schwellung vorgebeugt werden kann. Kälte/Wärme/Druck sollten in den meisten Fällen vermieden werden. Das umgebende Gewebe wird dadurch nur noch stärker gereizt und so die Entstehung einer Entzündung begünstigt.

Ein schneller Gang zum Zahnarzt hat oberste Priorität, da nur hier die Bruchstelle fachmännisch versorgt und die Schmerzen dauerhaft beseitigt werden können. Am besten ist es, noch am gleichen Tag den Arzt aufzusuchen. Da es sich hier je nach Grad des Bruchteils um einen zahnmedizinischen Notfall handelt, sind Termine in der Regel schnell zu vereinbaren. Falls der Zahn am Wochenende oder spät abends abbricht und Schmerzen bestehen, ist es sinnvoll sich beim zahnärztlichen Notdienst vorzustellen. Dort kann oft eine Erstversorgung stattfinden und Schmerzen durch den abgebrochenen Zahn bis zur definitiven Behandlung gelindert werden.
Wird mit dem Arztbesuch zu lange gewartet, kann es sein dass sich das abgebrochene Fragment verfärbt und es nicht mehr vital ist. Die Voraussetzung für eine Wiederbefestigung ist dann nicht mehr gegeben. Auch eine Zahnwurzelentzündung, die eine Wurzelbehandlung benötigt kann dann nicht ausgeschlossen werden.

Falls der Zahn wackelt, sollte er nicht bewegt werden. Bewegungen durch Zunge, Finger oder andere Instrumente können ihn weiter lockern und den Schweregrad der Verletzung noch verstärken. Weiterhin sollte es vermieden werden, krümelige Speisen zu sich zu nehmen, da sich diese unvorteilhaft am betroffenen Zahn absetzen können.
Auf keine Fall sollte versucht werden das Bruchstück selbst anzukleben, dies kann negative Auswirkungen auf eine definitive Versorgung durch den behandelnden Zahnarzt haben.

Lesen Sie mehr zu diesem Thema unter: Zahn abgebrochen - Das sollten Sie sofort machen

Zahn abgebrochen
Zahnfragment

  1. Zahnfragment,
    abgebrochener Zahn
    bzw. Zahnstück
    Nicht säubern!
  2. Aufbewahrung -
    Glas Milch,
    sterile Kochsalzlösung,
    feuchte Lagerung!
  3. Ideal ist eine
    Zahnrettungsbox
    (Apotheke)
  4. Schnellstmöglich
    Zahnarzt aufsuchen
    (bis 24 Stunden)
  5. Befestigtes Zahnfragment
    (spezielle Klebetechnik,
    Kunststoff-kleber)

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Was tun gegen die Schmerzen?

Zahnschmerzen, die durch einen abgebrochenen Zahn ausgelöst werden, verschwinden nur in den seltensten Fällen von alleine wieder. Eine Eigenbehandlung ist hier nicht für sinnvoll zu erachten. Es sollte umgehend der Zahnarzt, am Wochenende der zahnärztliche Notdienst aufgesucht werden, da die Heilungschancen umso größer sind, je schneller die Behandlung erfolgt.
Zur Überbrückung der Zeit bis zum Arztbesuch können Scherzmittel eingenommen werden. Wenn Schmerzmittel bei Zahnschmerzen eingenommen werden, sollten einige Dinge beachtet werden.
Lesen Sie hierfür: Paracetamol bei Zahnschmerzen und Ibuprofen bei Zahnschmerzen

Falls keine Schmerzmittel bereit liegen, gibt es auch einige Hausmittel gegen Zahnschmerzen. Beispielsweise kann auch Nelkenöl oder das Zerkauen einer Nelke über die Nacht helfen, da der Inhaltsstoff Eugenol entzündungshemmend und schmerzlindernd wirken soll. Zahnschmerzen in der Schwangerschaft sollten allerdings nicht mit Nelken behandelt werden, da das Nelkenöl Wehen auslösen kann. Hier sollte auch nur dann auf Schmerzmittel zurückgegriffen werden, wenn die Schmerzen unerträglich sind. Der schnelle Arztbesuch ist unabdingbar.

Lesen Sie mehr zu diesem Thema unter: Zahnschmerzen - was tun?

Kleben des abgebrochenen Zahnes

Um einen abgebrochenen Zahn wieder zu befestigen, müssen alle Bruchstücke dem Zahnarzt übergeben werden. Das Ankleben ist allerdings nur unter bestimmten Umständen möglich. Zum Beispiel dann, wenn nur ein Stück der Füllung herausgebrochen ist oder es sich lediglich um eine einfache Fraktur des Zahnes handelt. Zahnmark oder Wurzelfasern dürfen hierbei nicht verletzt sein. In allen anderen Fällen kann der abgebrochene Teil nur durch eine größere Restauration erhalten werden. Darunter fallen die Versorgung mittels Füllung, Inlay oder (Teil-)Krone.

Wenn das Ankleben möglich ist, wird das Bruchstück auf passenden Sitz hin untersucht, störende Kanten gegebenenfalls geglättet und dann wiederbefestigt. Dies erfolgt mit einem zahnfarbenen Kleber, ähnlich dem Kunststoff-Füllungsmaterial. Danach werden Überstände entfernt und scharfe Kanten geglättet. Nach der Politur sollte von dem Bruch optisch nichts mehr erkennbar sein. Eine Belastung kann dann wie gewohnt erfolgen.

Lesen Sie mehr zu diesem Thema unter: Zahn kleben

Was kann man tun, damit keine Karies entsteht?

Karies kann an abgebrochenen Zähnen genauso entstehen wie an allen anderen Zähnen auch. Die Gefahr ist sogar noch dadurch erhöht, dass sich Speisereste an rauen Bruchkanten oder in entstandenen Hohlräumen leichter festsetzen können. Verursachende Bakterien halten sich an diesen Stellen noch länger auf. Karies kann hier gehäuft auftreten.
Es ist darauf zu achten, dass der abgebrochene Zahn immer gut sauber gehalten wird. Vor allem nach dem Essen ist es wichtig Rückstände gleich zu entfernen. Eine Munddusche eignet sich hierfür gut. Von Vorteil ist weiterhin eine ordentliche Mundhygiene - morgens und abends. Sollte die Bruchstelle in einem Zahnzwischenraum liegen, ist der regelmäßige Gebrauch von Zahnseide oder Zwischenraumbürsten sinnvoll. Eine Fluoridierung der Zähne und besonders der gefährdeten Stelle(n) erhöht die Stabilität und kann so zu weniger Karies beitragen. Ein schneller Gang zum Zahnarzt erspart vermeidbare kariöse Stellen am Zahn. Die entstandenen Hohlräume können mit Füllungen versorgt, scharfe Kanten geglättet werden, damit sich weniger Bakterien an den Bruchstellen aufhalten.

Zahn abgebrochen beim Kleinkind

Ca. 30% der Kinder erleiden einen Zahnunfall bis zum 16. Lebensjahr. Es ist also keine Seltenheit, dass Kinder eine solche Verletzung erleiden. Die Behandlung von Kleinkindern unterscheidet sich etwas von der Behandlung der Erwachsenen. Gleich bleibt, dass man Ruhe bewahren sollte, um die richtigen Schritte einzuleiten. Das Kind sollte beruhigt und Blutungen sollten gestillt werden. Abgebrochene Fragmente sind wie oben beschrieben in einer Rettungsbox zu lagern. Auf keinen Fall sollten sie den abgebrochenen Zahn selbst wieder ankleben oder in das Zahnfach zurücksetzen! Dies kann erhebliche Schäden verursachen. Der Zahnkeim des bleibenden Zahnes kann dadurch geschädigt werden und einen Durchbruch an falscher Stelle oder eine Verletzung der Zahnkrone nach sich ziehen.

Es sollte innerhalb kürzester Zeit ein Zahnarzt aufgesucht werden, der den Grad der Verletzung beurteilt. Sehr gut sind hier vor allem Kinderzahnärzte, die sich auf die Behandlung der kleinen Patienten spezialisiert haben. Diese haben die richtigen Utensilien direkt zur Hand und sind an den Umgang mit Kleinkindern angepasst, damit die Kleinen schnell wieder strahlen.

Die fehlende Stelle kann zumeist mit einer Füllung versorgt werden. Manchmal ist der Zahn jedoch so stark geschädigt, dass eine Entfernung unumgänglich ist. Dann kann an die Stelle des natürlichen Zahnes einfach ein Lückenhalter angebracht werden, damit der nachfolgende Zahn richtig durchbrechen kann. Welche Behandlungsmethode die richtige ist, kann nur der Zahnarzt persönlich entscheiden.

Lesen Sie mehr zu diesem Thema unter: Zahn beim Kind abgebrochen

Was tun beim wurzelbehandelten Zahn

Sollte ein wurzelbehandelter Zahn abbrechen, dann ist dies ein Zeichen dafür, dass zu wenig natürlicher Zahnschmelz übrig ist und der Zahn daher sehr instabil ist. Grund dafür ist die fehlende Versorgung des Zahnes mit Nährstoffen wegen der vorherigen Nervenentfernung. Ein Ankleben des abgebrochenen Fragments ist nicht mehr möglich, es würde den Zahn nicht genügend Halt geben. Die Gefahr, dass ein weiterer Bruch hinzukommt und der Zahn dann entfernt werden muss, ist stark erhöht. In diesem Fall ist es notwendig, dass der abgebrochene Zahn vom Zahnarzt mit einer Krone versorgt wird. Durch ringsum bestehenden Schutz erhält der Zahn so neue Stabilität.

Dies ist aber nur möglich, wenn die Bruchstelle nicht zu tief unter dem Zahnfleisch liegt. Sollte dies der Fall sein, kann sich der Zahn durch das Anfertigen einer Krone entzünden. Dann ist es unter Umständen möglich, den Zahn zu extrudieren oder eine chirurgische Kronenverlängerung durchzuführen. Das heißt, die natürliche Zahnkrone wird in Richtung Mundraum verlängert. Anschließend kann die Versorgung mittels Krone problemlos erfolgen.
Diese Behandlung ist eine reine Privatleistung und muss daher selbst gezahlt werden.

Wenn dies nicht möglich oder gewünscht ist, kommt nur das Ziehen des abgebrochenen Zahnes in Frage. Die entstehende Lücke kann je nach Zustand der umgebenden Zähne mit einer Brücke oder einem Implantat versorgt werden. Selbst kann man leider nicht sehr viel dagegen tun, nur der Zahnarzt kann erkennen, welche Behandlung die richtige ist und notwendige Schritte einleiten. Eventuell ist für die Entscheidungsfindung sogar ein Röntgenbild anzufertigen.

Erfahren Sie mehr zum Thema: Kronenverlängerung

Kosten der Behandlung

Die Kosten der Behandlung können pauschal nicht benannt werden, da sie abhängig vom Grad der Zahnschädigung und dem behandelnden Arzt sind. Ist der Zahn nur ganz oberflächlich abgebrochen, kann eine einfache Zahnfüllung ausreichend sein. Wenn der Bruch aber tiefer verläuft, kann eine Wurzelbehandlung anstehen.

Die Kosten sind unterschiedlich, der Eigenanteil kann beim Spezialisten bei bis zu 450€ liegen. Die anschließende Versorgung des Zahnes mittels Füllung oder Krone wird extra berechnet. Falls der Zahn so ungünstig abgebrochen ist, dass er entfernt werden muss, kann die entstehende Zahnlücke nur mit einem Implantat oder einer Brücke ggf. einer Prothese geschlossen werden. Da hier die Kosten schnell 1000€ übersteigen können, lohnt es sich bei der Krankenversicherung anzurufen und sich über den Zuschuss zu informieren.

Eine Sonderstellung nehmen die Unfälle ein. Bei einem Arbeits- oder Wegeunfall kann die gesetzliche Unfallversicherung unter bestimmten Umständen einen Teil der Kosten übernehmen. Ähnlich verhält es sich dann, wenn der Unfall durch eine andere Person ausgelöst worden ist. Diese kann dann eventuell haftbar sein und müsste dann für die Kosten der Zahnbehandlung aufkommen. Der Zahnarzt sollte dafür über den genauen Unfallhergang informiert werden und kann dann über das weitere Vorgehen entscheiden.

Autor: Dr. Nicolas Gumpert Veröffentlicht: 09.01.2017 - Letzte Änderung: 01.12.2022