Retropatellararthrose

Definition

Bei der Retropatellararthrose handelt es sich um einen Verschleiß des Gelenkknorpels auf der Rückseite der Patella, also der Kniescheibe. Das Gelenk ist hier das sogenannte „Femoropatellargelenk“, bei dem die Kniescheibe („Patella“, Facies articularis) und der Oberschenkelknochen („Femur“; Facies patellaris) miteinander artikulieren.

Weitere Informationen zur allgemeinen Kniearthrose finden Sie hier: Kniearthrose

Die Patella bildet nicht nur einen Teil der Kniegelenkskomponenten sondern ist auch eine Art Hebelarm für den Quadriceps („Musculus quadriceps“), dessen Sehne über die Patella hinweg zieht. Der Verlauf bewirkt eine Verlängerung des Hebelarms und erhöht somit das Drehmoment. Man kann sich also vorstellen, dass die Patella durch die Kommunikation mit diesem großen Muskel extremen Belastungen ausgesetzt sein kann. Solche Belastungen können die Knorpelernährung, welche über die Gelenkflüssigkeit, die sogenannte „Synovia“ erfolgt, stören. Dadurch verliert der Knorpel an Substanz und Widerstandsfähigkeit mit dem Resultat des Gelenkverschleißes, also arthrotischen Erscheinungen. Dies kann bis zum massiven Schmerzen hinter der Kniescheibe führen.

Lesen Sie hierzu auch unseren Artikel Schmerzen hinter der Kniescheibe.

Symptome

Typische Symptome, die bei Patienten mit einer Retropatellararthrose auftreten, sind Schmerzen beim Treppensteigen, beim Abwärtsgehen von Gefälle und beim Aufstehen aus der Hocke v.a. nach langem Sitzen. Der Schmerz ist meistens im vorderen Bereich des Kniegelenks lokalisiert. Häufig handelt es sich um einen schleichenden Prozess, der seine Anfänge in leichten Schmerzen nimmt und über mangelnde Belastbarkeit und Entzündungen bis hin zur Bewegungseinschränkung mit stärksten Schmerzen führen kann. Bei einer Retropatellararthrose kann eine reduzierte Belastbarkeit des Kniegelenks auftreten, da es zuvor zu fehlerhaften Druckbelastungen gekommen ist. Daraufhin reagiert das Femoropatellargelenk zusätzlich zu den Verschleißerscheinungen der Patella mit einer Kraftreduktion des Oberschenkelmuskels. Dies bedeutet folglich jedoch wieder, dass das Kniegelenk, insbesondere die Rückseite der Patella mehr belastet wird. Denn der Quadriceps besitzt eine wichtige Streckfunktion am Kniegelenk und somit wird der Verschleiß noch mehr provoziert wird.

Die schleichend eintretenden Schmerzen gehen manchmal mit einem knacksendem Geräusch und einem Instabilitätsgefühl einher. Zum Teil berichten die Patienten auch von Anlaufschwierigkeiten besonders nach längerem Sitzen, also wenn das Knie in gebeugtem Zustand war. Als Begleitsymptomatik kann sich das Gelenk durch die Überbelastung entzünden, sodass neben den Schmerzen auch Schwellungen und Rötungen auftreten. Ursächlich sind also zusammenfassend ein Ungleichgewicht zwischen Belastung und Belastbarkeit des Knies bzw. des Femoropatellargelenks verantwortlich für die Arthrose.

Lesen Sie hierzu auch unseren Artikel Symptome einer Arthrose.

Diagnose

Als diagnostische Maßnahmen zählen neben der klinische und körperliche Untersuchung die bildgebenden Verfahren wie die Magnetresonanztomographie (MRT) und das Röntgen. In der klinischen Untersuchung kann mit einem Test das „Zohlen-Zeichen“ geprüft werden, welches spezifisch für die Retropatellararthrose ist. Dabei liegt der Patient mit ausgestreckten Beinen auf dem Rücken. Der Untersucher greift mit einer Hand an die Patella und verschiebt diese vorsichtig nach unten in Richtung Unterschenkel und fixiert sie dort. Anschließend bittet er den Patienten, seinen Oberschenkelmuskel, also den Quadriceps, anzuspannen. Dadurch kommt es zur Verlagerung der Patella wieder zurück nach oben.

Man spricht von einem positiven Zohlen-Zeichen wenn es zu bei dem Test zu Reibungen und Schmerzen kommt. Dies spricht dann für eine Retropatellararthrose. Das Röntgen, welches prinzipiell zur Diagnostik verwendet wird, ermöglicht eine Einteilung der radiologisch erkennbaren arthrotischen Veränderungen. Anhand der Stadien kann das therapeutische Vorgehen geplant werden. Man sollte jedoch wissen, dass gerade in den frühen Stadien das klinische Bild nicht mit den radiologischen Befunden zusammenpassen kann. Die Gelenkspaltverschmälerung, osteophytäre Randanbauten, subchondrale Sklerosierungen und Pseudozysten sind die in der Röntgenaufnahme erkennbaren Zeichen einer Arthrose, also auch einer Retropatellararthrose. Das MRT kann ebenfalls zur Diagnostik der Retropatellararthrose genutzt werden, das Röntgen wird allerdings bevorzugt. Vorteile des MRTs sind die sehr detaillierte und hochaufgelöste Darstellung des Gelenkknorpels und dass es zu keiner Strahlenbelastung kommt.

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Stadien der Retropatellararthrose

Die Stadieneinteilung der Retropatellararthrose, welche primär oder sekundär entstehen kann, dient zur Beurteilung des Knorpelschadens, da es sich bei der Arthrose um eine degenerative Veränderung des Gelenkknorpels handelt. Die Klassifikation nach „Outerbridge“ beschreibt inwieweit der Gelenkverschleiß fortgeschritten ist. Ab einem gewissen Stadium geht die Degeneration über den Knorpel hinaus, sodass auch der Knochen betroffen sein kann.

  • Stadium 0: kein Knorpelschaden erkennbar
  • Stadium 1: Oberfläche des Knorpels noch relativ intakt und wenn, nur geringste Veränderungen in Form von Rissen
  • Stadium 2: Oberfläche geschädigt, strukturelle Knorpelschäden
  • Stadium 3: Knorpelschaden bereits tief und deutlich erkennbar
  • Stadium 4: Knorpel völlig zerstört und auch Knochen liegt frei.

Abgesehen von der Klassifikation nach „Outerbridge“ kann die Einteilung in 4 Stadien auch im Rahmen der bildgebenden Diagnostik erfolgen. Bei dem sogenannten „Kellgren-Lawrence-Score“ werden radiologische Arthrosezeichen hinzugezogen, anhand derer der Schweregrad definiert wird. Dazu zählen unter anderem die subchondrale Sklerose, die Gelenkspaltverschmälerung und die Osteophyten-Bildung. Wichtig zu wissen ist, dass die Korrelation zwischen den Stadien und dem tatsächliche Krankheitsgefühl bzw. Einschränkung der Patienten nicht identisch ist.

  • Stadium 1: geringe subchondrale Sklerose
  • Stadium 2: Gelenkfläche leicht unregelmäßig, geringe Gelenkspaltverschmälerungen und Osteophytenbildungen
  • Stadium 3: Gelenkfläche stark unregelmäßig, Gelenkspaltverschmälerungen und Osteophytenbildungen
  • Stadium 4: Gelenk völlig zerstört

Lesen Sie hierzu auch unseren Artikel Arthrosestadien.

Therapie

Die Behandlung der Retropatellararthrose besteht aus mehreren Säulen. Die medikamentöse, symptomatische Therapie erfolgt in der Regel mit der Substanzgruppe NSAR („Nichtsteroidale Antirheumatika“). Das NSAR wirkt sowohl gegen die Schmerzen (analgetisch), als auch gegen die Entzündung (antiphlogistisch) und gegen die Temperaturerhöhung (antipyretisch). Somit kann eine schmerz –und entzündungshemmende Therapie meist rein medikamentös zur Beschwerdelinderung führen. Eine weitere medikamentöse Maßnahme kann eine Kortison-Injektion in das Gelenk darstellen. Andere Substanzen die injiziert werden können sind die Hyaluronsäure oder das Glykosaminglykan, welches unter anderem ein wichtiger Bestandteil der Gelenkflüssigkeit ist. Der Knorpelschaden ist zwar nicht wieder reversibel, jedoch kann der Abbauprozess stagnieren. Alternativ zur medikamentösen Therapie ist oftmals das Tragen einer Kniebandage hilfreich.

Lesen Sie hierzu auch unseren Artikel Therapie einer Arthrose.

Wenn diese konservativen Therapieansätze ohne Erfolg bleiben, kann je nach Stadium und Beschwerdegrad ein operativer Eingriff notwendig sein. Vor jedem Eingriff wird eine Gelenkspiegelung (Arthroskopie) durchgeführt um die Abnutzung und den aktuellen Zustand zu beurteilen. Hierbei kann bereits interveniert werden und im Rahmen einer sogenannten Abrasionschondroplastik das Knorpelwachstum gefördert werden. Der Eingriff sieht vor, die Oberfläche des Knorpels so abzuschaben, dass sie anschließend glatt ist. Dadurch wird der Knorpel zur Neubildung angeregt. Die Retropatellararthrose kann aber auch soweit fortgeschritten sein, dass ein Protheseneinsatz indiziert ist. Das eingesetzte Implantat soll zur Schmerzfreiheit führen und das Fortschreiten der Retropatellararthrose unterbinden. Je nachdem wie der Verschleiß ausfällt kann man zwischen verschiedenen „Teilprothesen“ wählen. Zum einen kann nur der Bereich des Oberschenkelknochens, also des Femurs, mit einem Implantat versehen werden. Zum anderen können aber auch beide miteinander artikulierenden Komponenten des Femoropatellargelenks, also die Rückseite der Patella und der Oberschenkelknochen, durch ein Implantat ersetzt werden. Die Entscheidung wird im Einzelfall individuell getroffen.

Lesen Sie hierzu auch unseren Artikel Operation bei einer Arthrose und Knieprothese.

Bandagen bei einer Retropatellararthrose

Das Tragen einer Kniebandage kann sowohl als Prophylaxe, als auch als Rehabilitation sinnvoll sein. Die Funktion einer Bandage ist sehr vielfältig. Im Anwendungsbereich der Retropatellaarthrose sind Aspekte wie die Massagefunktion, die Schmerz –und Reizminderung, die Förderung des Heilungsprozesses, die Entlastung und die Stabilität relevant. Eine Massagefunktion kommt durch das eingearbeitete Druckpolster, einer sogenannten elastischen Pelotte, zustande. Die Pelotte erfüllt zudem die Funktion, die Patella beim Tragen der Bandage in Position zu halten, sodass sie nicht verrutschen kann. Eine Schmerz –und Reizminderung kann durch die Entlastung und die Massagefunktion erzielt werden.

Die heutigen Bandagen sind trotz erhaltener Stützfunktion sehr elastisch und schränken die Beweglichkeit beim Tragen nicht ein. In der Regel handelt es sich um atmungsaktive Stoffe mit entsprechender Verarbeitung der Ränder, sodass die Bandage bei sportlicher Betätigung nicht als unangenehm empfunden wird und keine Druckstellen hinterlässt. Da Bandagen im Allgemeinen als orthopädisches Hilfsmittel gelten, können diese von Patienten sowohl von den privaten als auch von den gesetzlichen Krankenkassen in der Regel erstattet werden.

Grad der Behinderung (GdB) bei Retropatellararthrose

Hinter der Abkürzung „GdB“ steht der Begriff „Grad der Behinderung“. Der GdB ist definiert als ein Zustand, in dem Betroffene in ihrer seelischen, geistigen und körperlichen Fähigkeit und Funktion in einem, nicht dem Alter entsprechenden Maß, beeinträchtig sind. Definitonsgemäß ist ein Zeitraum von 6 Monaten entscheidend. Das GdB ist im Paragraph 2 des Sozialgesetzbuch IX verankert und dient zu Beurteilung, inwieweit eine Erkrankungen als Behinderung gilt. Dem Ganzen liegt ein bestimmtes Score-System zugrunde, bei der eine Abstufung in 10 Schritten erfolgt. Sobald mehr als 20 Punkte erreicht werden, kann man von einer Behinderung sprechen. In Bezug auf die Retropatellararthrose werden die Punkte nach einer operativen Versorgung in Form einer Prothese je nach Bewegungseinschränkung verteilt. Die Bewegungseinschränkung bezieht sich auf die Fähigkeit, das Knie beugen (Flexion) oder strecken (Extension) zu können. Wurde eine Teilprothese eingesetzt können gerade so 10 P. erreicht werden. 20 bis 30 Punkte gelten als Richtwert einer Totalprothese. Wichtig ist aber auch, ob nur eine oder beide Seiten betroffen sind: Einseitig zählt man 0-10P. bei leichter Bewegungseinschränkungen, 20P. bei mittelmäßiger Einschränkung und 30P. bei starker Einschränkung. Für den beidseitigen Fall gelten entsprechend der Schweregradstufen 20P., 40P. und 50P.. Fehlt die Bewegungseinschränkung trotz nachgewiesenem Knorpelschaden, so können für die einseitige Variante 10-30P. und für die Beidseitige 20-40P. vergeben werden.

Weitere Informationen

Weitere Informationen zur Arthrose finden Sie hier:

Autor: Dr. Nicolas Gumpert Veröffentlicht: 11.11.2016 - Letzte Änderung: 30.03.2024