Prellung Handgelenk

Definition

Eine Prellung, welche in der Medizin allgemein auch als Kontusion bezeichnet wird, ist eine Verletzung am Handgelenk mit Beteiligung der gelenkbildenden Knochen und dem umliegenden Weichteilgewebe. Die Prellung im Handgelenk basiert ganz häufig auf einem Sturzereignis oder sonstigen Kraft bzw. Gewalteinwirkungen von außen. Dabei kann es zu schmerzhaften Schäden an Knochen, Muskeln und Sehen kommen, ohne dass dabei die Haut verletzt sein muss.

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Oft sind als visueller Hinweis auf das Vorliegen einer Prellung lediglich ein Bluterguss und eine Schwellung im Handgelenkbereich vorhanden. Meistens liegt zudem eine stark schmerzende Bewegungseinschränkung vor.

Ursachen der Handgelenkprellung

Der wohl häufigste Unfallmechanismus ist der, dass Betroffene bei einem Sturz auf das Handgelenk fallen, um den Sturz abzufangen. Beim Abstützen kommt es dann zu einer Prellung des Handgelenkes, da es sich um eine plötzliche und enorme Druckbelastung handelt, welche über dem normalen Belastungsmaß liegt. Solange die das Handgelenk bildenden Knochen nicht gebrochen oder Bänder, Sehnen oder Muskeln nicht gerissen sind, spricht man per Definition von einer Prellung. Neben einem Sturzereignis treten Prellungen des Handgelenkes vermehrt bei Sportarten auf, bei denen die Hände zum Einsatz kommen und viel Kontakt gegeben ist. Beispiele dafür wären Boxen, Badminton und Handball.

Bei einer stumpfen Gewalteinwirkung auf das Handgelenk, beispielsweise durch einen Schlag oder eine ruckartige Abbremsbewegung durch Kontakt mit Gegenspielern, ist eine Prellung häufig die Folge. Dabei muss es sich allerdings schon um eine adäquate, also starke Krafteinwirkung handeln, damit es zu einer tatsächlichen Prellung mit entsprechenden Symptomen kommt. Manchmal kann es jedoch sein, dass Betroffene selbst bei leichten Gewalteinwirkungen eine Prellung erleiden. Dies kann zum einen an einer schlecht ausgebildeten und in diesem Falle nicht ausreichend stabilisierenden Muskulatur liegen, oder zum anderen an einer Anfälligkeit des Handgelenkes aufgrund bereits vorhergehenden Verletzungen.

Diagnose einer Handgelenkprellung

Bei der Diagnosestellung einer Prellung des Handgelenkes kann man als Arzt bereits allein durch eine ausführliche Anamnese viele Informationen erhalten, die die Verdachtsdiagnose bestätigen können. Häufig schildern Betroffenen einen klassischen Unfall– oder Sturzhergang. Mit einer entsprechenden anschließenden körperlichen Untersuchung lässt sich die Diagnose einer Prellung relativ zügig sichern. Zu der klinischen Untersuchung zählt unter anderem die Inspektion. Zuerst achtet man auf Schwellungen und Blutergüsse im Handgelenksbereich. Anschließend erfolgt eine Palpation des Handgelenkes, also ein Abtasten, um den Schmerz zu lokalisieren. Auch eine Funktionsprüfung ist wichtig, um einschätzen zu können, wie sehr die Beweglichkeit des Handgelenkes durch eine mögliche Prellung eingeschränkt ist. Eine apparative bzw. bildgebende Diagnostik bei Verdacht auf eine Prellung des Handgelenkes ist generell nicht notwendig. Gegebenenfalls müssen allerdings Differentialdiagnosen, wie ein Bruch von Knochen im Bereich des Handgelenkes, abgeklärt werden. Zum Ausschluss eines solchen Bruches eignet sich eine Röntgenaufnahme in 2 Ebenen.

Symptome einer Handgelenkprellung

Eine Prellung des Handgelenks führt zu verschiedenen Symptomen, die je nach Schweregrad variieren können. Klassischerweise treten nach einer Prellung Schmerzen im Bereich des Handgelenkes aus. Der Schmerz tritt dabei nicht nur unter Belastung der Hand, sondern auch in Ruhe auf. Die Schmerzen gehen in der Regel mit einer Schwellung einher. Durch die Prellung werden unter anderem kleine Gefäße verletzt, sodass die Schwellung eine blutige Flüssigkeitsansammlung sein kann. Eine Ansammlung von Entzündungsinfiltrat im Gewebe kann ebenfalls Grund für eine Schwellung sein. Im Falle einer blutigen Flüssigkeitsansammlung ist ein weiteres Symptom logischerweise auch ein Bluterguss im Handgelenksbereich, der je nach Stärke der Prellung unterschiedlich groß sein kann.

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Generell sollte bis auf eine Schwellung und einen Bluterguss kein von außen ersichtliches Verletzungszeichen bei einer Prellung des Handgelenkes auftreten. Das heißt also, dass das Weichteilgewebe unverletzt sein sollte. Als weiteres Symptom einer Prellung gilt die Bewegungseinschränkung. Betroffene berichten, dass sie das Handgelenk kaum mehr bewegen können. Das liegt zum einen daran, dass die starken Schmerzen die Bewegung hemmen und zum anderen die Schwellung eine Einschränkung darstellt. In schwerwiegenden Fällen kann es auch zu einem Taubheitsgefühl kommen. Dies kann Hinweis darauf sein, dass Nervengewebe verletzt wurde oder aber, dass die Durchblutung nicht mehr ausreichend gewährleistet ist. Dies kann im Rahmen eines sogenannten “Kompression-Syndroms“ auftreten. Bedingt durch die Schwellung des umliegenden Gewebes kann die Durchblutung der Hand gefährdet sein, da die Gefäße eben durch die Schwellung abgedrückt werden. In einer solchen Situation muss der Bereich chirurgisch entlastet werden, um eine Minderperfusion und schlimmsten Fall ein Absterben der Finger zu verhindern.

Schmerzen bei Handgelenkprellung

Schmerzen bei einer Prellung des Handgelenks sind ein typisches Symptom. Sie treten unmittelbar nach dem Verletzungsereignis auf. Meistens handelt es sich um einen pochenden und dumpfen Schmerz. Je nachdem welche Strukturen betroffen sind, kann der Schmerz aber auch einen ausstrahlenden Charakter haben, vor allem bei Bewegung des Handgelenkes. Der Schmerz tritt gerade in der Anfangsphase sowohl in Ruhe als auch unter Belastung auf. Mit der Zeit bessert sich der Ruheschmerz, jedoch ist bei zu früher Belastung selbst bei leichter Bewegung immer noch ein Schmerz spürbar. Eine Verstärkung der Schmerzen kann durch Belastung provoziert werden. Generell entsteht der Schmerz bei einer Prellung durch die Schwellung des Gewebes, da dabei Nervengewebe komprimiert werden oder es zu einem Dehnungsschmerz kommen kann.

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Behandlung einer Handgelenkprellung

Eine Prellung wird primär konservativ behandelt. Als erste Maßnahme sollte die sogenannte „PECH“-Regel zur Anwendung kommen. Dabei steht P für Pause, sodass Betroffene sofort mit der Belastung des Handgelenkes aufhören bzw. die Aktivität, bei der es zu einer Prellung gekommen ist, pausieren sollten. Anschließend ist es wichtig das Handgelenk zu kühlen. Bezogen auf die PECH-Regel steht hier das E für Eis. Die Kälte bewirkt ein Zusammenziehen der Gefäße, sodass ein Flüssigkeits- oder Blutaustritt aus den Gefäßen reduziert wird und damit das Auftreten von einer Schwellung und einem Bluterguss vermieden bzw. in Grenzen gehalten werden kann. Den gleichen Effekt wie die Eis-Anwendung hat das Anlegen eines komprimierenden, elastischen Verbandes. Hier wird durch die Kompression (C steht für das englische Wort compression), ebenfalls eine Gefäßverengung bewirkt, sodass auch in diesem Falle mögliche Schwellungen und Blutergüsse verhindert werden können.

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Abschließend sollte ein geprelltes Handgelenk unbedingt hochgelagert werden. Meist reicht es hierfür aus, den Arm im Ellenbogengelenk zu beugen oder aber beim Schlafen die Hand mit einem Kissen hoch zu lagern. Neben der PECH-Regel spielt in der Behandlung einer Prellung des Handgelenkes die Schmerztherapie eine wichtige Rolle. Mithilfe von schmerzlindernden Mitteln wie Ibuprofen können die Beschwerden oft rasch gelindert werden. Schmerzlindernde Mittel können auch in Salbenform direkt auf die schmerzende Stelle am Handgelenk aufgetragen werden. Insgesamt hat eine frühe Schmerzfreiheit eine positive Auswirkung auf den Heilungsprozess.

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Generell ist es im Verlauf wichtig, das Handgelenk ausreichend lang zu schonen, also nicht viel zu bewegen und erst einmal nicht zu belasten. Ein handgelenkstabilisierender Verband oder eine Bandage können daher nützliche Hilfsmittel in der Therapie einer Prellung des Handgelenkes sein. Nach ein paar Tagen kann zudem die Eisanwendung durch eine Wärmetherapie ersetzt werden. Durch eine lokale Wärmeapplikation wird die Durchblutung verbessert, sodass Entzündungsinfiltrate schneller abtransportiert werden und das Handgelenk mit mehr Blut versorgt wird, und somit schneller regenerieren kann. Sollten die bisher genannten konservativen Behandlungsansätze nicht wirksam sein, kann es in speziellen Fällen gegebenenfalls doch notwendig sein, zu operieren. Generell wird eine Indikation zur Operation jedoch nur sehr selten gestellt. Unter anderem dann, wenn Nerven mitbeteiligt sind und deren Verletzung möglicherweise irreversibel zu verlaufen droht. Außerdem kann eine Operation sinnvoll sein, wenn eine Entlastung aufgrund einer starken Blutergussbildung oder extremen Schwellung notwendig ist, um ein Kompartment-Syndrom zu verhindern.

Tapen nach Handgelenkprellung

Um eine Prellung des Handgelenks zu versorgen eignet sich das Tapen als konservative therapeutische Maßnahmen. Das Tape hat eine stabilisierende und gleichzeitig stimulierende Wirkung auf das Handgelenk, sodass der Heilungsprozess positiv beeinflusst wird. Von dem selbstklebenden Tape-Band müssen insgesamt 4 Streifen abgeschnitten werden. Die beiden längeren Tapes werden auf die Streck –und Beugeseite des Handgelenkes bzw. Unterarms aufgeklebt. Das streckseitige Tape sollte etwa auf der Mitte des Handrückens seinen Ursprung haben. Um entsprechende Spannung auf das Tape zu bringen, bietet es sich an, die Hand zu strecken und erst nach Festkleben des Tapes wieder gerade zu machen.

Auf der Beugeseite hingegen sollte das Tape im Bereich des Handballenbereichs fixiert werden. Wie auch bei dem anderen Streifen ist eine Beugehaltung hilfreich, um Zug auf das Tape zu bringen. Die beiden kürzeren Streifen werden von der Streck– und Beugeseite aus direkt unter den Handballen auf dem Handgelenk bzw. über die tastbaren Handgelenkknochen senkrecht zu den längeren Tape-Streifen aufgeklebt. Als Tipp zur Anwendung sei zu sagen, dass das Tape auf unbehaarter und nicht eingecremter Haut am besten haftet. Die Haftung kann zudem durch ein Anreiben nach dem Aufkleben verbessert werden. Somit wird zudem gleichzeitig die Durchblutung an entsprechender Stelle gefördert.

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Schienen nach Handgelenkprellung

Das Schienen bzw. Bandagieren gilt als therapeutische Maßnahme bei einer Prellung des Handgelenkes. Ziel ist es, das Handgelenk ruhig zu stellen und zu stabilisieren, um einen beschleunigten Heilungsprozess auf einem möglichst geringen Schmerzniveau zu erzielen. Mittlerweile gibt es viele verschiedene Varianten der Schienen und Bandagen. Es muss daher im Einzelfall das optimale System ausgewählt werden. Allen gemeinsam ist jedoch die Eigenschaft der Stabilisierung und Schmerzlinderung. Die meisten haben zudem einen massierenden Effekt durch eingearbeitete Polster an bestimmten typischen Druckpunkten. Dadurch wird gezielt die Durchblutung gefördert, was wiederum den Heilungsprozess anregt. Ein Vorteil der meisten Handgelenkbandagen bzw. Schienen ist die freie Beweglichkeit der Finger, die somit trotz der Ruhigstellung des Handgelenkes nicht versteifen. Für Betroffene ist es angenehm, mit den Fingern weiterhin gezielte Bewegung ausführen zu können und Gegenstände zu greifen. Teilweise wird eine Bandage/Schiene heutzutage nicht nur aus therapeutischen Zwecken sondern auch aus prophylaktischen Gründen getragen. Gerade bei sportlichen Aktivitäten wie Handball, bei denen das Handgelenk besonders belastet wird oder gefährdet ist, kann die Bandage eine zusätzliche Stabilisierung des Handgelenks bewirken. Eine Bandage wird zudem häufig dann aus prophylaktischem Aspekt getragen, wenn es in der Vergangenheit bereits zu einer Verletzung des Handgelenks gekommen ist und/ oder eine generelle Instabilität oder Anfälligkeit bekannt ist.

Mehr zu dem Thema erfahren Sie hier: Handgelenksbandage

 

Hausmittel bei Handgelenkprellung

Die Bandbreite an Hausmitteln gegen eine Prellung am Handgelenk ist relativ groß. Ziel ist es, die Beschwerden wie Schwellungen, Schmerzen und Blutergüsse zu lindern. Um die Prellung zu kühlen, eigenen sich besonders gut Quarkwickel, aber auch ätherische Öle wie das Pfefferminzöl. Auch das Auftragen von Franzbranntwein, welcher verschiedene Stoffe wie Fichtennadelöl, Latschenkieferöl, Wacholderbeeröl, Menthol etc. enthält, kann bei einer Prellung hilfreich sein, da dadurch die Durchblutung gesteigert und der Heilungsprozess gefördert wird. Um einen abschwellenden Effekt zu erzielen, kann die Anwendung von Salben oder Lotionen mit folgenden Inhaltsstoffen nützlich sein: Arnika, Rosmarin, Menthol, Beinwell, Ringelblume und Rosskastanien.

Gegen die Schmerzen sollen unter anderem Majoranblätter oder Teebaumöl helfen. Auch ein Wickel aus steifgeschlagenem Eiweiß und kleingehakter Petersilie wirkt schmerzlindernd. Ein positiver Effekt wird zudem einem Wickel oder Leinensäckchen mit gekochten Kartoffeln nachgesagt. Auch wenn die Hausmittel generell einen guten Ansatz zur Behandlung einer Prellung am Handgelenk darstellen, sollte auf die weiteren konservativen Maßnahmen nicht verzichtet werden. Diese sollten zusätzlich zur Anwendung kommen. Führt die Behandlung mit entsprechenden Hausmitteln zu keiner Besserung der Beschwerden, sollte ein Arzt zur Abklärung der Verletzung und gegebenenfalls zur Anordnung spezieller Therapiemaßnahmen aufgesucht werden.

Dauer einer Handgelenkprellung

Der Heilungsprozess einer Prellung des Handgelenkes variiert individuell und ist von verschiedenen Faktoren, wie dem Alter und der persönlichen Konstitution, also der Knochenstabilität oder Ausprägung des muskuloskelettalen Apparates, abhängig. Außerdem kommt es darauf an, wie schwerwiegend die Prellung ist. Generell handelt es sich bei einer Prellung des Handgelenkes jedoch um eine Verletzung mit einer relativ guten Prognose und einem unkomplizierten Heilungsverlauf. Einfluss auf die Dauer hat neben der Schwere der Prellung auch der Zeitpunkt des Behandlungsbeginns. Eine frühe Versorgung der Prellung durch Sofortmaßnahmen wie Kühlen, Ruhigstellen und Hochlagern beeinflusst den Heilungsprozess positiv.

Eine Schmerzreduktion nach adäquater Schmerztherapie sollte spätestens nach 3 Tagen spürbar sein und nach 1-2 Wochen zu einer Schmerzfreiheit führen. Auch ein möglicherweise vorhandener Bluterguss sollte sich spätestens nach 3 Tagen wieder zurückbilden. Anschließend klingen die weiteren Symptome wie die Schwellung und die Bewegungseinschränkung ab. Werden alle empfohlenen Therapiemaßnahme befolgt und auch richtig umgesetzt, ist insgesamt mit einer Heilungsdauer von maximal 6 Wochen zu rechnen. Anderenfalls sollte unbedingt eine Wiedervorstellung bei einem Arzt erfolgen, um schwerwiegendere Verletzungen auszuschließen. In den meisten Fällen ist eine Prellung des Handgelenkes bereits nach 3 Wochen auskuriert.

Weitere Informationen

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Autor: Dr. Nicolas Gumpert Veröffentlicht: 10.04.2017 - Letzte Änderung: 22.10.2021