Wie kann man eine Thrombose erkennen?

Einleitung

Eine Thrombose kann durchschnittlich bei jedem zweiten Deutschen im Laufe seines Lebens auftreten. Man unterscheidet Thrombosen der Arterien und Venen, wobei die venösen Thrombosen häufiger vorkommen.

Ein Blutgerinnsel der tiefen Beinvenen geht mit einer Schwellung und Schmerzen am betroffenen Bein einher.
Unbehandelt stellt die Thrombose ein hohes Risiko für eine Lungenembolie dar, welche lebensgefährlich ist. Das rechtzeitige Erkennen einer Thrombose kann wertvolle Zeit retten.
Auch wenn die Symptome nicht immer eindeutig sind, gibt es Anzeichen, die nicht ignoriert werden sollen. Abhängig vom eigenen Thromboserisiko können präventive Maßnahmen zur Verhinderung der Thromboseentstehung eingeleitet werden.

Definition

Eine Thrombose ist ein Blutgerinnsel, welches ein Gefäß verschließt.
Das Gerinnsel besteht aus Thrombozyten (Blutplättchen), die normalerweise eine blutende Wunde verschließen.
Der Verklumpungsmechanismus des Blutes schützt den Körper vor dem Verbluten. Steigt dagegen die Gerinnungsfähigkeit des Blutes, können sich auch innerhalb des Gefäßsystems Thromben bilden.

In Folge steigt nicht nur das Risiko für eine lebensgefährliche Lungenembolie, sondern auch für eine Sauerstoffunterversorgung der nachgeschalteten Organe.

Ursache

Die Blutgerinnung kann durch erbliche sowie äußere Faktoren beeinflusst werden und ihrer Funktion beeinträchtigt werden.

Grundsätzlich existieren drei Hauptursachen, die zur Bildung einer Thrombose beitragen. Man bezeichnet sie als Virchowsche Trias: Ein gestörtes Gleichgewicht gerinnungshemmender und gerinnungsfördernder Faktoren im Blut, eine innere Verletzung der Gefäßwände oder eine unzureichende Blutzirkulation nach langer Immobilisation (Phasen mit wenig Bewegung, wie zum Beispiel Bettlägerigkeit).

Die Zusammensetzung des Blutes beruht auf einem sensiblen Gleichgewicht aus gerinnungsfördernden und gerinnungshemmenden Stoffen. Erbliche Faktoren wie eine erhöhte Gerinnungsneigung, eine APC-Resistenz oder ein Protein S-Mangel stören die Balance.
Schwangerschaft, bestimmte Medikamente, wie die Anti-Baby-Pille und starker Flüssigkeitsmangel wirken ebenfalls gerinnungsfördernd (siehe: Thromboserisiko der Pille).

Je weniger das Blut in den Gefäßen zirkulieren kann, desto höher ist das Risiko für die Entstehung einer Thrombose.

Langes Sitzen, zum Beispiel beim Fliegen, Bettlägerigkeit im Rahmen einer Krankheit und pathologisch erweiterte Venen (Varizen, Krampfadern) tragen zu einer Einschränkung des Blutflusses bei.

Blutplättchen lagern sich nicht nur bei äußeren Verletzungen zusammen, sondern auch bei inneren Schädigungen der Gefäßwände. Diese können nach Operationen und Unfällen entstehen, genauso wie im Rahmen des natürlichen Alterungsprozesses, eines Diabetes mellitus ("Zuckerkrankheit") und Zigarettenkonsum.

Thrombosen der Arterien können einen Herzinfarkt oder Schlaganfall verursachen.
Blutgerinnsel in den Venen betreffen entweder oberflächliche oder tiefer liegende Gefäße. Als Thrombophlebitis bezeichnet man die entzündliche Thrombose oberflächlicher Venen. Wandert das Gerinnsel weiter in die Tiefe, kann es zu einer tiefen Venenthrombose führen.

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Diese genannten Ursachen können auch zu einer Beckenvenenthrombose führen. Problematisch ist diese aufgrund ihrem symptomlosen Verlauf, weshalb sie zu spät entdeckt werden kann. Lesen Sie in dem Zusammenhang auch folgenden Artikel: Beckenvenenthrombose​​​​​​​

Die Schwangerschaftsassoziierte Thrombose ist eine Tiefe Beinvenenthrombose, die bevorzugt im linken Bein lokalisiert ist. Ihr Auftreten zählt zu den häufigsten Komplikationen in der Schwangerschaft.

Meist ereignet sie sich vor der 20. Schwangerschaftswoche. Das Risiko bleibt bis zwölf Wochen nach der Entbindung bestehen. Übergewicht, regelmäßiges Erbrechen und wenig Bewegung erhöhen die Wahrscheinlichkeit für ein Blutgerinnsel.

Diagnose

Bei Symptomen, die auf eine Thrombose hindeuten, sollte dringend ein Arzt aufgesucht werden. Insbesondere nach langen Reisen, ist erhöhte Wachsamkeit geboten.

Neben Fragen zur Krankengeschichte und möglichen Risikofaktoren (Anamnese), führt der behandelnde Arzt eine körperliche Untersuchung durch, um eine möglicherweise vorliegende Thrombose zu erkennen.

Nach einer Blutabnahme wird der Wert der sogenannten D-Dimere bestimmt. Dabei handelt es sich um Abbauprodukte von Thromben. Ist der der D-Dimer-Test negativ und das klinische Gesamtbild unauffällig, kann mit hoher Sicherheit eine Thrombose ausgeschlossen werden.
Ist der Test positiv, wird zur Verstärkung des Verdachts eine Doppler- bzw. Duplex-Ultraschall durchgeführt, um eine Thrombose zu erkennen.
Durch Zusammendrücken des Gefäßes stellt der Untersucher fest, ob der Blutfluss eingeschränkt ist. Eine Phlebografie (Röntgenuntersuchung der Vene mit Kontrastmittel) dient der Abklärung unsicherer Befunde.

Häufigkeitsverteilung

Mit steigendem Alter nimmt das Risiko für eine Venenthrombose zu. Pro Jahr sind etwa 1000 von einer Million Menschen in Deutschland betroffen. In den meisten Fällen treten Thrombosen in den tiefen Beinvenen und in den Beckenvenen auf.

Symptome

Auch wenn die Symptome einer Thrombose oft nicht eindeutig sind, sollten sie ernst genommen werden.

Einige Thrombosen führen erst im Verlauf zu Beschwerden und können trotz harmloser Anzeichen eine lebensgefährliche Lungenembolie bedingen. Typischerweise geht eine Venenthrombose mit einer Schwellung und Spannungsgefühl einher.
Die Haut ist überwärmt, sowie gerötet und fühlt sich prall und gespannt an. Zudem können Druckempfindlichkeit und Schmerzen auftreten.
Befindet sich die Lokalisation der Thrombose im Bein, erfolgt nach Hochlagerung eine deutliche Linderung der Beschwerden.

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Auch Fieber und eine erhöhte Herzfrequenz sind in manchen Fällen zu beobachten, und können helfen, eine Thrombose zu erkennen.
Unabhängig davon, ob sich die Thrombose im Bein, Becken oder Arm befindet, ähneln sich die Symptome.

Eine Beinvenenthrombose kann über typische Zeichen wie Schmerzen beim Anziehen des Fußes und bei Druck auf die Fußsohle erkannt werden.

Beschwerden in der Wade sind muskelkaterähnlich und können ebenfalls bei Ausübung von beidhändigem Druck ausgelöst werden.
Eine Thrombose im Arm ist an einer Schwellung und dem deutlichen Hervortreten der Venen zu erkennen.

Therapie

Ist eine Thrombose erkannt worden, hat dessen Auflösung oberste Priorität. Die sogenannte Thrombolyse sollte möglichst zeitnah nach Entstehung des Blutgerinnsels erfolgen.

Bei der Auflösung kommen gerinnungshemmende Medikamente wie Heparin und Faktor-Xa-Hemmer zum Einsatz. In den ersten drei bis sechs Monaten nach dem Auftreten der Thrombose ist das Risiko für Komplikationen besonders hoch.
Zur Prophylaxe dient der Vitamin-K-Antagonist Marcumar® und das Tragen von Kompressionsstrümpfen. Eine regelmäßige ärztliche Kontrolle sollte erfolgen.

Die chirurgische Therapie ist nur in seltenen Fällen angebracht.

Prognose

Die Prognose einer rechtzeitig erkannten und behandelten Thrombose ist bei einer entsprechender Therapie und Prophylaxe gut.
Das Risiko für Krampfadern, das postthrombotische Syndrom und die lebensgefährliche Lungenembolie steigt, je später die Thrombose erkannt wird. Nach einem Thromboseereignis ist das Risiko für das nochmalige Auftreten eines Blutgerinnsels erhöht. Dies gilt insbesondere für Männer.

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Prophylaxe

Der Entstehung einer Thrombose kann auf unterschiedliche Arten vorgebeugt werden. Einen positiven Einfluss haben viel Bewegung, eine ausreichende Trinkmenge von 1,5-2 Litern pro Tag und das Tragen von Thrombosestrümpfen nach operativen Eingriffen und Entbindung.
Vermeiden sollte man eine lange Immobilisation, die Kombination von Rauchen und der Einnahme von Kontrazeptiva ("Pille") und Übergewicht.

Zur kurzfristigen Thromboseprophylaxe, zum Beispiel nach operativen Eingriffen, dienen Heparin und Acetylsalicylsäure (Aspirin®).

Langfristig werden gerinnungshemmende Mittel wie das orale Antikoagulanz (Gerinnungshemmer) Marcumar® verschrieben.

Weitere Informationen finden Sie unter: Thromboseprophylaxe und Thromboseprophylaxe Maßnahmen

Weitere Informationen

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Autor: Dr. Nicolas Gumpert Veröffentlicht: 07.12.2015 - Letzte Änderung: 19.07.2023